
smasi App | Lizenzbestimmungen
Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für smasi
1. Geltungsbereich
Diese Lizenzvereinbarung gilt für die Nutzung der Software "smasi" ("Software") auf allen unterstützten Plattformen. Mit der Installation oder Nutzung der Software akzeptieren Sie diese Bedingungen.
2. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software für persönliche oder interne geschäftliche Zwecke, gemäss den mit dem jeweiligen Erwerb verbundenen Bedingungen (z. B. kostenlose Version, Einmalkauf oder Lizenzschlüssel, je nach Plattform).
3. Eigentum
Die Software ist urheberrechtlich geschützt und bleibt Eigentum der 2S-Software AG. Diese Vereinbarung überträgt Ihnen kein Eigentum an der Software, sondern lediglich das in Ziffer 2 beschriebene Nutzungsrecht.
4. Einschränkungen
Sie dürfen die Software nicht:
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zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, ausser soweit dies durch zwingendes Recht ausdrücklich erlaubt ist;
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an Dritte weiterverkaufen, vermieten, verleihen oder unterlizenzieren, ausser dies wird für die jeweilige Version ausdrücklich gestattet;
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verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen.
5. Gewährleistungsausschluss
Die Software wird "wie besehen" ("as is") ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit gesetzlich zulässig.
6. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die 2S-Software AG nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen, einschliesslich Datenverlust.
7. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Stammheim, Zürich, Schweiz, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.